Digitalisierung & Innovation - 13.03.2023

EED - Energy Efficiency Directive

Die EED (Energy Efficiency Directive) hat direkte Auswirkungen auf die Verwaltung von Gebäuden. Die wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen hier vor.

Im Jahr 2030 soll der Energieverbrauch in der Europäischen Union um ein Drittel effizienter sein als 2007. Dieses Ziel hat die EU in der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) festgeschrieben. Es soll u. a. durch Neuerungen bei der Ablesung von Wärmemengen- und Wasserzählern erreicht werden.

Damit hat die EED (Energy Efficiency Directive) direkte Auswirkungen auf die Verwaltung von Gebäuden mit mehreren Wohnungen. Sie enthält nämlich eine stärkere Informationspflicht über Verbrauchsdaten und sieht außerdem Fernableseinfrastruktur in der Einzelverbrauchserfassungen vor. Die wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen hier vor:

  • Ab dem 25. Oktober 2020 dürfen in Wohnhäusern nur noch fernauslesbare und funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden.

  • Darüber hinaus sind die Hausverwaltungen dazu verpflichtet, Eigentümer und Mieter mindestens halbjährlich über ihren Wärme- und Wasserverbrauch zu informieren. Auf Wunsch sind auch vierteljährliche Auskünfte vorgesehen.

  • Mit 1. Jänner 2022 müssen diese Verbrauchsinformationen mindestens monatlich bereitgestellt werden.

  • Ab 2027 müssen alte Verbrauchserfassungsgeräte, die noch nicht fernauslesbar sind, nachgerüstet oder ausgetauscht werden.


Wie funktioniert die Fernablesung?


Die neuen digitalen Verbrauchserfassungsgeräte für Wärme, Kälte und Wasser sind funkfähig, das heißt, dass die Wohnung nicht betreten werden muss, um die Verbrauchsdaten abzulesen. Stattdessen nimmt ein mobiler Ableseservice die Daten über Funk von außerhalb des Gebäudes ab. Es ist auch möglich, dass das System mit einem Online-Service verbunden wird und die Daten über das Internet sendet.

Die verwendeten Geräte senden mit niedriger Leistung, nur kurz und sehr selten. Sie sind gesundheitlich absolut unbedenklich:  Die entsprechenden Messwerte (SAR) liegen weit unter jenen für ein gewöhnliches W-Lan oder ein Mobilfunknetz.

Was enthält eine Verbrauchsinformation?

Ziel dieser regelmäßigen Informationen ist es, die Energieeffizienz zu steigern. Sie sollen den Endnutzern dabei helfen, ihren Energiehaushalt zu optimieren und zu reduzieren. Deshalb enthalten die halb- oder vierteljährlichen Berichte nicht nur die Verbrauchsmengen für die Wärme- und Kälteversorgung und die Warmwasseraufbereitung, sondern auch weitere Daten:

  • Spitzenzeiten
  • einen Vergleich zum Verbrauch im Vorjahr
  • einen Vergleich zum normierten Durchschnittsendnutzer.

Unsere Empfehlung an die Immobilienwirtschaft

Die technische Einsatzdauer der Verbrauchserfassungsgeräte beträgt in Österreich zehn Jahre für Heizkostenverteiler und fünf Jahre für Wärmemengen-, Warm- und Kaltwasserzähler. Aufgrund ihrer zeitlichen Vorgaben wirkt sich die EED daher bereits auf aktuelle Entscheidungsprozesse in der Wohnungswirtschaft aus.

Sollte also in Ihren Wohnobjekten ein Tausch der Erfassungsgeräte aufgrund des Maß- und Eichgesetzes bevorstehen, empfehlen wir Ihnen unbedingt, bereits jetzt auf fernablesbare Technologien zu setzen. Sie ersparen sich dadurch Mehrkosten für eine spätere Umrüstung.

Der EED-Zeitplan im Überblick

25.10.2020

Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernauslesbar und funkfähig sein.

Verbrauchsdaten mindestens halbjährlich, auf Anfrage vierteljährlich, an Eigentümer bzw. Mieter

 

01.01.2022

Verbrauchsinformationen mindestens monatlich

 

01.01.2027

Nachrüstung bzw. Umtausch alter Ablesegeräte

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