Mythos Nr. 3: Mehrkosten
Durch das Umrüsten auf digitale Heizkostenverteiler, Wasserzähler bzw. Wärme- oder Kältemengenzähler entstehen beim Endkunden keine Mehrkosten. Durch die Verminderung des Ablesetarifs profitieren die Kunden langfristig von einer Umrüstung auf moderne Funktechnologie.
Mythos Nr. 4: Datenklau
Die Funkübermittlung erfolgt voll verschlüsselt und ist durch CRC-Verfahren gesichert. Dadurch können Daten nicht von außen abgegriffen (gehackt) werden. Außerdem werden für die Fernablesung von TECHEM-Wasser- und Wärmemengenzählern nur allgemeine Verbrauchsdaten gesammelt, die keine Rückschlüsse auf personenbezogenes Verhalten zulassen.
Mythos Nr. 5: Digitale Zähler fallen nicht unter die Eichpflicht
Auch digitale Wasser -und Wärme- bzw. Kältemengenzähler müssen laut Maß und Eichgesetz alle fünf Jahre geeicht werden. Diese Vorschrift kann auch nicht durch einen Beschluss der Hausgemeinschaft geändert werden. Für die Eichung verantwortlich sind die Verwender der Verbrauchserfassungsgeräte, bei Wohnanlagen also die jeweilige Hausverwaltung.
Wir hoffen, dass wir mit diesen faktenbasierten Informationen bestehende Vorurteile ausräumen konnten. Falls Sie trotzdem noch nicht ganz von den Vorteilen der Fernablesung überzeugt sind oder noch weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich am besten direkt an den Gerätehersteller oder an Ihren Energiedienstleister Techem!