Tipps & Tricks - 13.03.2023

Schlagkräftige Argumente für die Hausverwaltung

Welche Argumente Sie als Hausverwalter*in für eine Eigentümerversammlung immer brauchen können.

Eigentümerversammlungen zählen zu den Highlights in der Arbeit einer Hausverwaltung. Ihr Erfolg hängt sehr stark davon ab, wie gut sie vorbereitet werden. Holen Sie sich hier Tipps und Argumente für jene Themen, die bei Eigentümerversammlungen am häufigsten zur Sprache kommen!
 

Die Rolle der Hausverwaltung

Hausverwaltungen vertreten die Eigentümergemeinschaft nach außen und werden mit einfacher Mehrheit bestellt. Sie können sogar eine Weisung von einer Mehrheit der Eigentümer*innen verweigern, wenn dadurch die Interessen Einzelner verletzt würden.

Der Hausverwaltung kommt außerdem die wichtige Rolle zu, Änderungen vorzuschlagen, die Verbesserungen für alle bringen. Dazu zählen auch neue und moderne Verbrauchserfassungsgeräte, wie z.B. Wärmemengenzähler, Wasserzähler oder Heizkostenverteiler. Da diese aber meist mit Kosten verbunden sind, braucht es dafür gute Argumente – hier sind sie:
 

Thema 1: Eichung und Zählertausch
 

Dieses Thema taucht mindestens alle fünf Jahre auf. Der Grund dafür ist die Eichpflicht: Messgeräte, die Wärme, Kälte oder Wasser messen und für die Abrechnung herangezogen werden, müssen nämlich fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Eichung erneut geeicht oder ausgetauscht werden.

Immer wieder kommt es vor, dass Eigentümergemeinschaften glauben, mit einem einstimmigen Beschluss darauf verzichten zu können. Das kann allerdings teuer werden, bis zu 10.900 Euro Strafe sind möglich.

Thema 2: Fernablesbarer Zähler

Die Zukunft der Messgeräte liegt im Funk oder der Verbindung mit dem Internet. Das hat auch die EU erkannt und so müssen bis 2027 alle Ablesegeräte zu fernablesbaren Varianten umgerüstet werden. 

Damit tut sich jetzt ein wichtiger Handlungszeitraum auf. Wer frühzeitig umrüstet, statt auf den letzten Moment zu warten, profitiert von mehreren Vorteilen:

  • Fernablesbare Geräte bedeuten: Der oder die Ableser*in müssen die Wohnung nicht mehr betreten, daher fallen lästige Terminvereinbarungen weg.
  • Geräte, die mit dem Internet verbunden sind, bieten überdies eine häufigere Verbrauchswertabfrage oder eine automatische Überprüfung der Geräte auf ihre Funktionsfähigkeit.
  • Das zentrale Argument für eine sofortige Umrüstung ist aber ein rechnerisches: Wenn bei einer Eigentümergemeinschaft die Eichpflicht im Jahr 2021 oder 2022 greift, ist die Nutzungsdauer der neuen Geräte mit 1.1.2027 begrenzt. Daher ist es sinnvoll, sofort auf fernablesbare Messgeräte umzustellen, um später Mehrkosten zu vermeiden.

Sorgen wegen erhöhter Funk- bzw. Strahlenbelastung sind übrigens unbegründet. Fernablesebare Messgeräte erzeugen nämlich deutlich weniger Belastung als W-Lan-Geräte oder das reguläre Handynetz.
 

Thema 3: Intelligente Heizungssteuerungssysteme

 

Wenn Wohnhäuser mehrere Einheiten, aber nur ein zentrales Heizungssystem haben, sind Probleme bei der Heizkostenabrechnung vorprogrammiert. Dabei spielen nicht nur die individuellen Einstellungen pro Wohnung eine Rolle, sondern auch die Tatsache, dass die wenigsten Eigentümer*innen wirklich Zeit und Wissen haben, die Heizung exakt einzustellen.

In diesem Fall sind intelligente Heizungssysteme wie adapterm von Techem die Lösung – und können außerdem die Heizkosten noch einmal senken.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Während Raum-Thermostate nur statisch auf Temperaturen in Wohnungen reagieren und Heizungen an- und ausschalten, regulieren Systeme wie adapterm die Vorlauftemperatur dynamisch anhand von Außentemperatur, Innentemperatur und Zielwerten.

  • So wird eine Überversorgung erkannt. Mit adapterm führt dies zu einer Energieeinsparung von durchschnittlich 10 % und schlägt sich in einer deutlich merkbaren Reduktion der Heizkosten nieder.

  • Durch diese Einsparung amortisieren sich die Investitionskosten sehr rasch.

  • Darüber hinaus herrscht in den Wohnungen die Wunschtemperatur anstatt unangenehmer Überhitzung.

  • Und noch ein angenehmer Nebeneffekt: Durch die Verbindung mit dem Datenzentrum sind aktuelle Werte rasch verfügbar und auf Störungen kann schneller reagiert werden.
     

Eigentümerversammlungen sind Höhepunkte, die meist nur alle zwei Jahre stattfinden. Wenn Sie sich als Hausverwalter*in an eine Faustregel halten und viel Arbeit in die Vorbereitung investieren, dann bekommen Sie bei den Versammlungen mehr und bessere Ergebnisse in kürzerer Zeit. Mit einleuchtenden Argumenten und einer guten Moderation sind Sie bestens dafür gerüstet, wirkungsvolle Entscheidungen im Interesse der Eigentümer*innen herbeizuführen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Rahmenbedingungen für die Eigentümerversammlung

 

  • Eigentümerversammlungen müssen alle zwei Jahre einberufen und terminlich so gelegt werden, dass möglichst viele Eigentümer*innen daran teilnehmen können.

  • Abweichende Durchführungs-Intervalle können von einer 2/3-Mehrheit (auf die Anteile bezogen) beschlossen werden.

  • Eine außerordentliche Eigentümerversammlung kann jederzeit von drei Eigentümer*innen mit mindestens einem Viertel der Anteile verlangt werden.

  • Mindestens zwei Wochen vor der Eigentümerversammlung muss jede*r Eigentümer*in schriftlich über den Termin und die Gegenstände der Beschlussfassung informiert werden.

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